#coldbrewfueralle
In den letzten Wochen löste der Markenschutz auf „Cold Brew“ eine Welle der Empörung unter den Kaffeeröstern aus. Die J. Hornig GmbH hatte europäischen Markenschutz auf den Begriff Cold Brew für verschiedene Verpackungstypen beantragt und dieser wurde genehmigt.
Generell ist es schon merkwürdig, dass sich eine Firma einen anerkannten technischen Begriff für eine Kaffee-Zubereitungsmethode, die seit dem 17. Jh bekannt ist, schützen kann. Ob das auch für „Filterkaffee“ funktioniert? Da hat wohl jemand beim Patent- und Markenamt geschlafen oder ist Teetrinker. Auch der Zeitpunkt ist denkbar ungünstig für alle betroffenen Röster, die entweder schon Cold Brew Produkte auf dem Markt haben, oder gerade dazustoßen, denn das Zeug ist gerade mehr als angesagt. Und „kalter Kaffee“ möchte wohl auch niemand auf sein Flaschenlabel drucken 😉 Mit dem aktuellen Markenschutz kann und hat J. Hornig bereits Firmen abgemahnt, die „Cold Brew“ geschäftlich nutzen. Dazu gibt es inzwischen auf Facebook die Gruppe Cold Brew Abmahnungen durch Hornig mit 136 Mitgliedern.
76 kleine Röstereien und Cafés haben außerdem einen offenen Brief verfasst, der von Flying Roasters, Quijote Kaffee, Hot Roasted Love & Co. geteilt wurde.
Glücklicherweise gab es dann gestern eine offizielle Stellungnahme von J. Hornig, sowohl auf der Seite des offenen Briefs, als auch direkt im Footer der eigenen Website. Hier heißt es:
Wir haben die Löschung des Markenschutzes für die Wortmarken „Cold Brew“ beantragt.
Darauf einen Cold Brew Coffee, bei mir heute pure.