Kaffeesteuer – absurde 2,19€ pro Kilo Kaffee

Kaffeesteuer – absurde 2,19€ pro Kilo Kaffee

Dass die Deutschen Erfindergeist haben, steht außer Frage. Deshalb bitte nicht wundern: Ja es gibt in Deutschland eine Kaffee Steuer!

  • Ursprünge der Kaffeesteuer gehen in das 17. Jh. zurück.
  • Ziel waren weitere Einnahmen zur Finanzierung der Staatsausgaben.
  • 1953 wurde ein entsprechendes Gesetz erlassen – das Kaffeesteuergesetz.
    • Fällig wurden dann 3 DM pro Kilogramm Kaffee.

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Kaffeesteuer – Neufassung in 2009

  • 2009 gab es die letzte Neufassung, inkl. Steuertarifanpassung
    • für 1 kg Röstkaffee 2,19 Euro
    • für 1 kg löslichen Kaffee 4,78 Euro
  • Und das lohnt sich für den Staat, denn wir Deutschen trinken viel Kaffee.
  • So kommen jährlich ca. 1 Mrd. EUR Steuern zusammen.
  • Die Steuer muss übrigens ab dem ersten Kilo bezahlt werden.
  • Seit 2010 müssen Versandhändler aus dem EU-Ausland die Kaffeesteuer anmelden und abführen, wenn es sich um deutsche Privatpersonen handelt.

In Europa erheben außer Deutschland auch Belgien und Dänemark die Steuer. Wer also gerade in Holland ist, kann sich günstiger eindecken und legal bis zu 10 kg einführen.


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